Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

In Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern verlangt der Gesetzgeber die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten.

Ziel

Das Ziel der Schulung besteht im Erwerb von Kenntnissen über arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen der BRD und Möglichkeiten zur Durchsetzung des Arbeitsschutzes in der Praxis der Betriebe und Einrichtungen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen.

Inhalt  

  • Rechtsgrundlagen
  • Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
  • Die gesetzliche Unfallversicherung
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Gewährleistung der Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsgerechte Arbeitsumwelt
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Organisation der Ersten Hilfe

Abschluss

  • Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Vermittlung des Grundwissens für Sicherheitsbeauftragte gemäß § 22 SGB VII 

Vorteile

  • Ausbildung nach Terminabsprache
  • Schulung auch Samstags möglich
  • Einbindung Ihrer Mitarbeiter in die Schulung
  • besseres Verständnis durch praxisgerechte Beispiele