Datenschutzbeauftragter
Jedes Unternehmen muss die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) umsetzten und in den Unternehmensalltag integrieren. Dazu ist ein Datenschutzbeauftragter gemäß Art. 37 DSGVO zu benennen.
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
- Unterrichtung und Beratung des Auftraggebers und seine Beschäftigten über ihre datenrechtlichen Aufgaben und Pflichten
- Überwachung der Einhaltung aller Bestimmungen des Schutzes personenbezogener Daten
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde
Durch die Zusammenarbeit mit ITM systems GmbH & Co.KG können wir Ihnen Ihren Datenschutz auf das höchste Maß professionalisieren.