EG - Maschinenrecht
Seit der Eröffnung des europäischen Binnenmarktes am 01.01.1993 regeln neue Vorschriften das erstmalige Inverkehrbringen und Inbetriebnehmen von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die zwingend zu beachten sind.
Wir führen Sie sicher durch das gesamte Gebiet der "Maschinensicherheit" - von der Beratung bis hin zum vollständigen "CE - Zeichen" - einschließlich der Erstellung aller Dokumentationen.
Leistungen
- Wir beraten Sie:
- bei der Anschaffung neuer und gebrauchter Maschinen
- bei Fragen rund um die Maschinensicherheit
- bei der Erstellung von Risikobeurteilungen und Betriebsanleitungen
- Wir bewerten für Sie:
- bestehende Benutzerinformationen und Betriebsanleitungen
- Sicherheitseinrichtungen an neuen und gebrauchten Maschinen
- Wir erstellen und führen für Sie durch:
- Risikobeurteilung
- Benutzerinformation
- Betriebsanleitung
- Einbauanleitung
- Technische Dokumentation
- Normenrecherche
- Alle Bedingungen / Unterlagen für die Konformitätserklärung